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Schul- und Hausordnung
Wer bewusst und vorsätzlich Einrichtungen beschädigt, wird zur Rechenschaft gezogen und er bzw. die Erziehungsberechtigen sind regresspflichtig. 2. Während des Unterrichtes sind die Lehrer bzw. Schüler nicht zu stören. 3. Alle Schüler befolgen gewissenhaft die Anordnungen...
http://www.gs-wettin.bildung-lsa.de/unsere-schule/schul-und-hausordnung/#part1057

 



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