Schul- und Hausordnung

1. Allgemeine Festlegungen


Öffnungszeiten der Schule: Mo – Fr. 7:45- 13:15 Uhr

Schulleiter: Herr Baumgarten, Tel. 034607-20546

Sekretärin: Frau Henze; Tel. 034607-20546

  • Besucher melden sich im Sekretariat an.
  • Alarm: Der Unterricht ist sofort zu unterbrechen, der Lehrer führt die Klasse zum Schulhof, Fenster und Türen sind zu schließen. Weitere Hinweise sind dem Alarmplan zu entnehmen.
  • Unfälle werden sofort einem Lehrer gemeldet, der weitere Maßnahmen veranlasst.

2. Verhaltensregeln


1. Alle Mitglieder des Schulkollektivs halten das Schulgelände in Ordnung und wachen darüber, dass niemand Beschädigungen vornimmt. Wer bewusst und vorsätzlich Einrichtungen beschädigt, wird zur Rechenschaft gezogen und er bzw. die Erziehungsberechtigen sind regresspflichtig.

 

2. Während des Unterrichtes sind die Lehrer bzw. Schüler nicht zu stören.

 

3. Alle Schüler befolgen gewissenhaft die Anordnungen der Lehrer und des pädagogischen Mitarbeiters.

 

4. Alle Schüler verhalten sich höflich, diszipliniert, hilfsbereit und rücksichtsvoll.

 

5. Alle Schüler haben ihre Arbeitsmittel stets verfügungsbereit, vollständig und in ordentlichem Zustand.

 

6. Schäden am Inventar sind sofort dem Klassen- oder Fachlehrer zu melden. Schäden, die in der Folge Gefahren bewirken können, sind sofort dem Schulleiter zu melden.

 

7. Im Schulhaus ist Lärm, Schreien und Rennen zu vermeiden.

 

8. Das Werfen mit Gegenständen und der Umgang mit offenem Feuer sind im Schulgebäude verboten.

Während der Unterrichts- und Pausenzeiten dürfen Schüler die Schule und das Schulgebäude nur mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten oder der Aufsichtsführenden Person verlassen.

 

9. Das Mitbringen von Waffen jeder Art ist verboten. Dazu zählen auch Taschenmesser und andere gefährliche Gegenstände. Sollte trotzdem ein Verdachtsmoment bestehen, haben die Lehrer im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller Schüler das Recht Kontrollen vorzunehmen. Die festgestellten Waffen werden durch die Pädagogen eingezogen und die Eltern müssen den betreffenden Schüle rund die eingezogene Waffe abholen (wenn diese Waffe nicht gegen das deutsche Waffenschutzgesetz verstößt).

 

10. Nach §26 Abs. 6 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt übt der Schulleiter das Hausrecht im Auftrag des Schulträgers aus. Er ist daher befugt ein Hausverbot auszusprechen, wenn das Verhalten anderer Personen gegen geltende Normen und die Schulordnung verstoßen, sowie der Schulfrieden gestört wird und in die Integrität der Pädagogen eingegriffen wird. Diese Maßnahme ist gemäß §80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsordnung geeignet und angemessen.

 

11. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Äußere Sauberkeit und Ordnung sind geboten.

 

12. Unterrichtsräume, die Turnhalle und die Betreuungsräume können erst verlassen werden, wenn sie in einem ordentlichen Zustand sind. Nach Verlassen eines Raumes ist dieser zu verschließen.

 

13. Im Schulgebäude besteht Rauchverbot!

 

14. Die Aufsicht in der Schule wird durch die pädagogische Mitarbeiterin oder einem Lehrer gewährleistet.

 

3. Pausen und Unterricht


1. Alle Schüler finden sich 10-15 min vor Beginn des Unterrichts in der Schule ein, begeben sich in ihren Klassenraum und bereiten ihren Platz für die 1. Stunde vor.

 

2. Es gelten folgende Unterrichtszeiten:

 

Einklang 07:45 – 08:00 Uhr
1. Stunde 08:00 – 08:45 Uhr
Frühstückspause – 15 min. 08:45 – 09:00 Uhr
2. Stunde 09:00 – 09:45 Uhr
1. Hofpause -15 min. 09:45 – 10:00 Uhr
3. Stunde 10:00 – 10:45 Uhr
4. Stunde 10:50 – 11:35 Uhr

2. Hofpause

30 min. bzw.
50 min.

 

11:35 – 12:05 Uhr (5./6. Std.)

11:35 – 12:25 Uhr (nur 5. Std.)

5./6. Stunde

(für Kl. 3/4)

 

12:05 – 13:10 Uhr

5. Stunde 12:25 – 13:10 Uhr 
Ausklang 13:10 – 13:15 Uhr

 

3. Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum.

 

4. Wenn 5 min. nach Unterrichtsbeginn der Fachlehrer nicht erschienen ist, benachrichtigt ein Schüler die Schulleitung bzw. fragt im Lehrerzimmer nach.




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