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Schul- und Hausordnung
dass niemand Beschädigungen vornimmt. Wer bewusst und vorsätzlich Einrichtungen beschädigt, wird zur Rechenschaft gezogen und er bzw. die Erziehungsberechtigen sind regresspflichtig. 2. Während des Unterrichtes sind die Lehrer bzw. Schüler nicht zu stören. 3. Alle Schüler...
http://www.gs-wettin.bildung-lsa.de/unsere-schule/schul-und-hausordnung/#part1057

 



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