Suche
1 Ergebnisse
Schul- und Hausordnung
und in die Integrität der Pädagogen eingegriffen wird. Diese Maßnahme ist gemäß §80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsordnung geeignet und angemessen. 11. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Äußere Sauberkeit und Ordnung sind geboten. 12. Unterrichtsräume, die Turnhalle und...

