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Schul- und Hausordnung
und Rennen zu vermeiden. 8. Das Werfen mit Gegenständen und der Umgang mit offenem Feuer sind im Schulgebäude verboten. Während der Unterrichts- und Pausenzeiten dürfen Schüler die Schule und das Schulgebäude nur mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten oder der Aufsichtsführenden...
Historisches über unser Schulgebäude
ersten schriftlichen Aufzeichnungen über das Schulwesen in Wettin stammen von 1663. Mehrere kleine Schulgebäude machten es aufgrund der steigenden Schülerzahlen erforderlich, dass am 23. November 1930 die Grundsteinlegung zum Schulneubau beim Großen Schweizerling erfolgte. ...

