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Schul- und Hausordnung
Aufsichtsführenden Person verlassen. 9. Das Mitbringen von Waffen jeder Art ist verboten. Dazu zählen auch Taschenmesser und andere gefährliche Gegenstände. Sollte trotzdem ein Verdachtsmoment bestehen, haben die Lehrer im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller Schüler...
http://www.gs-wettin.bildung-lsa.de/unsere-schule/schul-und-hausordnung/#part1057

 



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