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Schul- und Hausordnung
befugt ein Hausverbot auszusprechen, wenn das Verhalten anderer Personen gegen geltende Normen und die Schulordnung verstoßen, sowie der Schulfrieden gestört wird und in die Integrität der Pädagogen eingegriffen wird. Diese Maßnahme ist gemäß §80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsordnung...
http://www.gs-wettin.bildung-lsa.de/unsere-schule/schul-und-hausordnung/#part1057

 



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